Sustainability Services.

Regulatorische Anforderungen: Pragmatische Umsetzung.

Werden Sie Teil einer nachhaltigen Zukunft. Mit INTARIA.

 

Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, ihren ESG-Anforderungen gerecht zu werden. Ob aus regulatorischen Gründen oder durch Stakeholder erwartet, beraten wir vollumfänglich oder spezifisch in einzelnen Bereichen und helfen, die ReportingProzesse aufzubauen. 

 

 

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CSRD und EU-Taxonomie: Der Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaft.

Die Umsetzung des Green Deals durch die Europäische Kommission markiert einen entscheidenden Schritt zur Förderung der Nachhaltigkeit in der Wirtschaft. Das übergreifende Ziel besteht darin, die EU bis 2050 als weltweiten Vorreiter bei der Erreichung der Treibhausgasneutralität zu positionieren, während gleichzeitig die Schadstoffemissionen deutlich reduziert und die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Die Einführung wichtiger Rahmenbedingungen wie der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) überarbeitet, stellt einen bedeutenden Meilenstein dar.   

  

Dabei wird vor allem Unternehmen Anerkennung zuteil, welche sich aktiv für die Verbesserung ihrer betrieblichen Praktiken einsetzen. Diese Initiativen würdigen nicht nur lobenswerte Anstrengungen und helfen Kunden, Zulieferern und Investoren gute Entscheidungen zu treffen, sondern dienen auch als unschätzbare Werkzeuge zur Identifizierung von Verbesserungspotenzialen und fördern damit den weiteren Fortschritt hin zu nachhaltigen Geschäftspraktiken. Beide Regulatorien verfolgen die Ziele des Green Deals und haben folgende Hauptziele:  

  • Umleitung von Kapitalflüssen hin zu nachhaltigen Investitionen  

  • Integration von Nachhaltigkeit in das Risikomanagement  

  • Förderung langfristiger Investitionen und wirtschaftlicher Aktivitäten  

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Sustainability Services.

Durch die neuen Richtlinien werden in den kommenden Jahren immer mehr Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet. Die damit verbundene Erhebung und Analyse umfangreicher Daten stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. 

Wir unterstützen Sie dabei, die Nachhaltigkeitsberichterstattung nahtlos in Ihr Unternehmen zu integrieren. Unser Expertenteam begleitet Sie umfassend bei allen notwendigen Prozessen rund um die EU-Taxonomie und die CSRD. Darüber hinaus beraten wir Sie auch zu freiwilligen Sustainability Disclosures und stehen Ihnen mit maßgeschneiderten Lösungen zur Seite. 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ((EU) 2022/2464) ersetzt seit 2023 die Non-Financial Reporting Directive (NFRD (2014/95/EU)) und legt neue verbindliche Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fest für Unternehmen, die bisher nicht im Scope von der NFRD waren.  

Die CSRD schafft ein einheitliches Rahmenwerk zur Offenlegung zu ESG-Themen durch die europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und betont das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen müssen die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft sowie die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten berichten. Darüber hinaus müssen Unternehmen die Einhaltung der EU-Taxonomie nachweisen (siehe EU-Taxonomie). Zudem ist eine verbindliche externe Prüfung des Berichtes vorgesehen. 

Wir können Sie gerne bei der Erstellung einer DMA, dem Datenerhebungsprozess, der Prüfung und der Erstellung des Berichts unterstützen. 

Die EU-Taxonomieverordnung (2020/852/EU) definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten im Einklang mit den sechs Umweltzielen der EU als nachhaltig betrachtet werden können und wird durch die CSRD ergänzt. Hierfür werden die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens anhand der delegierten Rechtsakte auf die sogenannte "Taxonomiefähigkeit" geprüft. 

Im nächsten Schritt werden jene taxonomiefähigen Tätigkeiten auf deren "Taxonomiekonformität" überprüft. Dabei wird beurteilt, ob sie den technischen Anforderungen der Taxonomie entsprechen. Diesbezüglich muss eine Tätigkeit zu mindestens einem der Umweltziele nachhaltig beitragen, die sogenannten "Do No Significat Harm" (DNSH)-Kriterien müssen erfüllt sein und das Unternehmen muss den Mindestschutzstandards ("Minimum Safeguards" (MS)) entsprechen. 

Alle diese Kriterien wurden von der EU tätigkeitsspezifisch festgelegt. 

Eine CO₂-Bilanz erfasst die gesamten CO₂-Emissionen eines Unternehmens. Sie unterteilt sich in drei Bereiche: Scope 1 (direkte Emissionen aus eigenen und kontrollierten Quellen), Scope 2 (indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie) und Scope 3 (indirekte Emissionen entlang der Wertschöpfungskette). Die Bilanzierung der Emissionen eines Unternehmens ist ein wichtiges Werkzeug, um Teil der klimatischen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit zu messen und CO₂-Reduktionsziele festzulegen. Zudem kann die CO₂-Bilanz als belastbarer Nachweis für umweltbewusste Geschäftspraktiken gegenüber Kunden und Partnern dienen. 

Die Erfassung der Emissionen ist ein Pflichtbestandteil der CSRD und VSME und wird daher für Unternehmen, die den Anforderungen der Standards entsprechen müssen, unerlässlich. Eine frühzeitige und auch freiwillige Bilanzierung bietet den Vorteil, sich strukturell auf die Datenerhebung vorzubereiten und bereits vor der verpflichtenden Berichterstattung die notwendigen Prozesse zu entwickeln. Die konkrete Berechnung der Emissionen für die Unternehmensbilanz erfolgt gemäß dem GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard, dem global anerkannten Standard für die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen.  

Der VSME (Voluntary Sustainability Standards for SMEs) ist ein freiwilliger Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU, die nicht unter die CSRD fallen. Als Teil des KMU-Entlastungspakets der EU-Kommission wurde dieser Standard speziell entwickelt, um Unternehmen mit begrenzten Ressourcen eine vereinfachte und effektive Möglichkeit zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten zu bieten. 

Der VSME ist eine vereinfachte Alternative zu den umfangreichen ESRS und ermöglicht es, den gestiegenen Informationsanforderungen zu ESG-Themen von Banken, Geschäftspartnern und anderen Stakeholdern dennoch gerecht zu werden. Der Standard bietet zwei Berichtsoptionen, aus denen Unternehmen je nach Kapazität und Ambition wählen können. 

Trotz der Vereinfachung stellen die Datenerhebung und Prozessentwicklung eine Herausforderung dar. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite und unterstützen Sie bei der effizienten Implementierung des VSME-Standards – von der Datensammlung bis hin zur strukturierten Berichterstattung.  

Ein ESG-Rating bewertet die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Ziel ist es, durch ein Bewertungssystem die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen zu gewährleisten. ESG-Ratings werden immer häufiger von Investoren, Finanzinstitutionen und auch anderen Stakeholdern verwendet, um die langfristige Wertentwicklung und das Risikomanagement eines Unternehmens einzuschätzen. Ein gutes ESG-Rating kann demnach den Zugang zu Kapital erleichtern, die Unternehmensreputation verbessern und einen Wettbewerbsvorteil auf dem Markt schaffen. Um ein ESG-Rating, wie beispielsweise von EcoVadis, zu erhalten, ist eine gute Datengrundlage zu ESG-Themen erforderlich.  

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Vertrauen Sie INTARIA: Unser erfahrenes ESG-Team unterstützt Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. 

Unsere Experten auf diesem Gebiet beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen. 

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